Die Häufigkeit dieser Kontrollen ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich, in den Niederlanden ist jedoch ein Wiederholungsintervall von 4 Jahren vorgeschrieben.
Die Wiederkehrende Prüfung von Strahlkesseln ist auf europäischer Ebene nicht einheitlich geregelt, sondern unterscheidet sich zwischen den Mitgliedstaaten. Die Verantwortung dafür liegt beim Nutzer des Strahlkessels, nicht beim Hersteller.
In den Niederlanden ist eine periodische Nachprüfung alle vier Jahre vorgeschrieben. Diese muss von einer Prüfstelle durchgeführt werden, wenn der Auslegungsdruck multipliziert mit dem Volumen 1000 übersteigt (Ps x V = >1000). Eines der ersten Dinge, die die Prüfstelle verlangen wird, ist die Betriebsanleitung des Strahlkessels und die CE-Konformitätserklärung gemäß der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU. Achten Sie also beim Kauf eines Strahlkessels darauf, dass diese beiden wichtigen Dokumente enthalten sind! Eine Liste der akkreditierten Prüfstellen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Wenn das Ergebnis des Auslegungsdrucks multipliziert mit dem Volumen weniger als 1000 beträgt, kann der Benutzer die Anlage selbst überprüfen. In den meisten Fällen wird dies vom Hersteller oder Händler durchgeführt, der über die erforderliche Sachkenntnis verfügt.
Garantiert konform mit der Europäischen Richtlinie 2014/68/EU. Entscheiden Sie sich für Sicherheit und Seelenfrieden mit einer Maschine, die alle Vorschriften erfüllt.
Florijnstraat 93
2988 CL Ridderkerk
die Niederlande
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